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Zeugnisse

Die Kopien von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen dienen zum Nachweis der im Lebenslauf angegebenen Qualifikationen und Tätigkeiten. Folgende Zeugniskopien können einer Bewerbung beigelegt werden:
• Schulabschlußzeugnis
• Ausbildungszeugnisse
• Examens-, Diplom-, Promotionszeugnisse
• Praktikums- und Arbeitszeugnisse
• Zertifikate und Bescheinigungen über Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen, wenn Sie für die Stelle von Bedeutung sind.

Welche Zeugnisse Sie im Einzelnen mitschicken müssen, hängt davon ab, in welchem Stadium Ihrer beruflichen Entwicklung Sie sich befinden. Zum Beispiel brauchen Sie nach mehreren Jahren Berufstätigkeit Ihr Schulabschlußzeugnis nicht mehr beilegen. Verschicken Sie keine Originale. Sie können verloren gehen oder in schmutzigem Zustand zurückkommen. Achten Sie darauf, daß die Kopien eine gute Qualität haben und sauber sind. Besteht ein Zeugnis aus mehreren Seiten, müssen Sie natürlich sämtliche Seiten als Kopie mitschicken.Es ist nicht notwendig, die Zeugniskopien beglaubigen zu lassen. Bei Bedarf können sie mit dem Original verglichen werden. Die Zeugnisse werden zeitlich so geordnet, daß das letzte Zeugnis oben liegt.

Was Sie über Ihr Arbeitszeugnis wissen sollten

Arbeitszeugnisse sind für einen zukünftigen Arbeitgeber besonders aufschlussreich. Fällt das letzte Arbeitszeugnis schlecht aus, ist der Weg zum neuen Job häufig verbaut. Oft kann man allerdings auf den ersten Blick nicht erkennen, ob ein Zeugnis schlecht ist.
Nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichtes muss das Arbeitszeugnis einerseits der Wahrheit entsprechen, andererseits wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Ereignisse, die die Privatshäre betreffen und einmalige Vorfälle, die für das Verhalten nicht typisch sind, dürfen nicht erwähnt werden. Auf Grund der Forderung auch ein schlechtes Zeugnis wohlwollend zu formulieren, hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die teilweise verschlüsselt ist. Für negative Beurteilungen gibt es eine Reihe von standardisierten Formulierungen, die besser klingen, als sie tatsächlich sind. Sie sollten deshalb die wichtigsten Formulierungen kennen, damit Sie Ihr Zeugnis richtig interpretieren können.

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen:
1. das einfache Zeugnis bescheinigt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung
2. das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus eine Beurteilung von Führung und Leistung

Auf Verlangen muss Ihnen ein Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen.
Lesen Sie das Zeugnis genau durch und prüfen Sie, ob die Angaben vollständig und richtig sind oder irgendwelche Beanstandungen bestehen.
Sind Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden, sollten Sie es reklamieren und eine Änderung verlangen. Können Sie sich mit dem Arbeitgeber auf gütlichem Wege nicht einigen, bleibt als letzte Möglichkeit eine Klage beim Arbeitsgericht.

Checkliste: Zeugnisanalyse

Überprüfen Sie, ob die Angaben im Zeugnis vollständig sind.
• Briefkopf mit Namen und Anschrift des Arbeitgebers
• Persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
• Dauer der Beschäftigung (genaues Ein- und Austrittsdatum)
• Angemessene Tätigkeitsbeschreibung
(Eigenverantwortliche Tätigkeiten und die berufliche Entwicklung müssen gesondert dargestellt werden.)
• Kenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters
• Beurteilung der Arbeitsleistung
• Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
• Beurteilung der Führungsfähigkeit (bei Führungskräften)
• Grund des Ausscheidens (wenn Sie selbst kündigen)
• Schlußformel mit guten Wünschen für die Zukunft oder sogar Bedauern über das Ausscheiden
• Ausstellungsort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Checkliste: Zeugnisformulierungen

Aussage
Bewertung
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
sehr gute Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
gute Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
befriedigende Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
ausreichende Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
mangelhafte Leistungen
Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
unzureichende Leistungen
...bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.
...hat versagt.
...hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
...hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.
...war immer mit Interesse bei der Sache.
...hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.
...zeigte für seine Arbeit Verständnis..
...war faul und hat nichts geleistet.
...hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
...ist ein Bürokrat. Eigen-initiative ist nicht seine Stärke.
...erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.
...war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurecht gekommen.
...ist ein Mitläufer, der sich gut anpasst.
...war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
...ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.
...war ansonsten in jeder Hinsicht eine Niete.
Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.
Für Vorgesetzte war er ein schwerer Brocken.
Wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen.
Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber gehen als kommen.
...ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter.
...ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer brauchbar.
... verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.
... verkauft mit übersteigertem Selbstvertrauen sein geringes Fachwissen.
... hatte dabei auch Erfolg.
Erfolg stellte sich nur selten ein.
... hat auch brauchbare Vorschläge gemacht.
... seine Vorschläge waren in der Regel nicht brauchbar.
... brachte der Firma reges Interesse entgegen.
... aber Leistungen waren nicht erkennbar
Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
...neigte zu übertriebenem Alkoholgenuss.
Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen.
...suchte Sexkontakte bei Betriebsangehörigen.
Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.
Wir haben ihm gekündigt bzw. ihm nahegelegt, selbst zu kündigen.

Quelle: Autor Dr. Wolfgang Reichel